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Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten:

20 Gastwirte mit „Ausgezeichneter Bayerischer Küche“
Brunner und Brandl überreichen neues Qualitätssiegel
(11. Juni 2013) München – 20 Gastwirte in ganz Bayern können ab sofort
mit einem neuen Zeichen für ihre „Ausgezeichnete Bayerische Küche“
werben. Aus der Hand von Landwirtschaftsminister Helmut Brunner und
dem Präsidenten des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbands, Ulrich
Brandl, haben die ersten Wirtsleute am Dienstag in der Münchner Residenz
das neue Qualitätssiegel überreicht bekommen. „Das neue Zeichen signalisiert
den Gästen: Hier wird regionaltypische Küchenkultur gepflegt, hier
wird auf Qualität und heimische Produkte gesetzt“, sagte der Minister beim
Auftakt der Gemeinschaftsinitiative von Ministerium und Gaststättenverband
DEHOGA. Im Mittelpunkt der „Ausgezeichneten Bayerischen Küche“,
die den bisherigen „Wettbewerb Bayerische Küche“ ablöst, stehen die
drei Kriterien „Regional“, „Saisonal“ und „Original“. „Diese drei Pfeiler
tragen unsere unverwechselbare bayerische Gaststättenkultur“, so Brunner.
Von der verstärkten Zusammenarbeit der Gastronomen und heimischen
Produzenten profitiert seinen Worten zufolge die ganze Region.
Während der bisherige Wettbewerb Bayerische Küche in dreijährigem
Rhythmus durchgeführt wurde, können interessierte Betriebe bei der dreistufigen
Klassifizierung nun jederzeit einsteigen. Die ausgezeichneten Gaststätten
tragen das Zeichen dann für drei Jahre. Zuvor müssen sie unter Beweis
stellen, dass die Qualität ihrer Dienstleistungen und Produkte sowie ihre regionale
Herkunft den hohen Ansprüchen des Qualitätssiegels gerecht werden.
Sie werden von einer neutralen Klassifizierungsgesellschaft überprüft.
Nach Aussage Brunners und Brandls wollen sich nach der Pilotphase nun
schon über 300 Wirte für das neue Siegel qualifizieren. Detaillierte Informationen
über die „Ausgezeichnete Bayerische Küche“ gibt es auch im Internet
unter www.bayerischekueche.de.

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Pressesprecher Hubertus Wörner
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Pressemitteilung Nr. 105 vom 11. Juni 2013